Schneckener & Stockburger
Schneckener & Stockburger
Rechtsanwälte und Fachanwälte

Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Schneckener & Stockburger

Herzlich Willkommen bei der Kanzlei Schneckener & Stockburger

Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei. An unseren Standorten im Prenzlauer Berg in Berlin und in Espelkamp bieten wir, Rechtsanwalt Schneckener und Rechtsanwältin Stockburger, fundierten Rechtsrat, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und vertreten Sie effektiv sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei unterstützt uns Rechtsanwalt Ahrens.

Mit Engagement und unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns gerne für Sie ein als Fachanwalt/Fachanwältin für

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine Kündigung oder eine Abmahnung ausgesprochen? Dann müssen Sie schnell und effektiv gegen diese Erklärungen vorgehen, um keine Nachteile zu haben.

Soweit Ihnen der Lohn/das Gehalt nicht gezahlt wurde, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Die Zahlung der Vergütung ist die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers und auch hier ist ein rasches Handeln wichtig. Teilweise sind in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen kurze Fristen zu beachten, die eine spätere Geltendmachung von Forderungen ausschließen können.

Falls der Arbeitgeber sogar mehrere Monate keine Zahlung mehr geleistet hat, besteht die Gefahr der Insolvenz des Arbeitgebers. Auch dann ist der Lohn für die Arbeit zwar nicht immer verloren, jedoch sollten Sie sich an einen Spezialisten wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche hilft

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener Ihre Interessen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und/oder vertreten Sie gegenüber dem Arbeitgeber. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit unserem Kanzleiteam.

Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrecht werden unterschiedliche Themen zusammengefasst. Insbesondere kann es Bedarf an rechtlicher Beratung oder Vertretung bei der

geben.

In allen Bereichen vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Schneckener gerne und kompetent sowohl in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren (z.B. gegenüber Unfallgegnern sowie Versicherungen) als auch gegenüber den Ordnungsbehörden und der Staatsanwaltschaft.

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine Beratung.

Insolvenzrecht

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener sowohl Insolvenzschuldner als auch Gläubiger in allen Bereichen des Insolvenzrechts.

Unsere Beratung und Vertretung von Betroffenen umfasst bei Unternehmen insbesondere die Analyse der Insolvenzsituation, also ob eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und somit eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags, vorliegt. Zudem beraten wir Sie in allen Situationen des Insolvenzverfahrens. Hierbei kann Herr Rechtsanwalt Schneckener auf seine langjährige Erfahrung als Inolvenzverwalter und als Berater von Schuldnern verweisen.

Bei Verbrauchern versuchen wir eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen und unterstützen Sie für den Fall, dass keine Einigung möglich ist, bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Vor der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist es erforderlich, dass die zahlungsunfähigen Personen einen Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern unternommen haben.

Gläubiger von nicht mehr zahlungsfähigen Schuldnern beraten wir bei der optimalen Geltendmachung ihrer Forderungen. Zur optimalen Durchsetzung von Gläubigerrechten in einem Insolvenzverfahren sind zwingend fundierte fachliche Kenntnisse des Verfahrens und der besonderen Möglichkeiten erforderlich.

In einem Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen von den Beteiligten vormals erhaltene Zahlungen zurückfordern. Eine solche Anfechtung betrifft Geschäftsführer, Vertragspartner und andere Gläubiger des insolventen Unternehmens oder Verbrauchers. Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir, ob solche Rückforderungen rechtmäßig sind und übernehmen Ihre Vertretung bei einer Abwehr von Forderungen.

Bei unternehmensinsolvenzen kommen bei Fehlern oder auch nur falschen Reaktionen der Geschäftsführung Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen diese Personen in Betracht. Wir übernehmen die Vertretung von Geschäftsführern zur Abwehr solcher Forderungen des Insolvenzverwalters.

Famillienrecht

Trennung und Scheidung: was nun?

Bei Trennung und Scheidung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner als Scheidungsanwalt mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, stellen sich viele Fragen wie:

  • Scheidung: Ab wann lebe ich im rechtlichen Sinne von meinem Partner getrennt? Ab wann kann ich mich scheiden lassen?

  • Versorgungsausgleich: Was folgt daraus für unsere Altersvorsorge/unseren Renten?

  • Unterhalt: Bekommei ich Unterhalt für mich und meine Kinder? Oder muss ich Unterhalt zahlen und wenn ja, wie viel und wie lange?

  • Umgang mit Behörden: Warum fordert mich das Amt auf, Unterhalt zu zahlen?

  • Ehewohnung & Hausrat: Wer bleibt in der Wohnung/im Haus und wer zieht aus? Wer muss welche Kosten tragen?

  • Vermögen & Zugewinn: Müssen wir das gemeinsame Haus verkaufen? Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

  • Umgang & Sorgerecht: Welche Regelungen treffen wir für unsere Kinder? Bei wem sollen sie wohnen? Wann und wie oft sehen sie den anderen Elternteil?

  • Umgang mit Behörden: Sollte ich mich bei Konflikten um die Kinder an das Jugendamt wenden?

Sozialrecht

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ämtern?

Wir unterstützen Sie gerne und setzen uns mit unserer langjährigen Erfahrung dafür ein, Ihre Interessen durchzusetzen:

  • Versorgungsamt: Schwerbehinderung/Grad der Behinderung (GdB)/Merkzeichen
  • Deutsche Rentenversicherung: insbesondere Erwerbsminderungsrenten
  • Bundesagentur: Arbeitslosengeld/Sperrzeit