Sie haben eine Forderung gegen einen Schuldner, aber dieser bezahlt nicht?
Dann geht es zunächst darum, ihre Forderungen zügig gegenüber dem Schuldner durchzusetzen und ein gerichtliches Urteil oder ein entsprechendes Anerkenntnis durch den Schuldner zu erlangen. Danach muss jedoch die Forderung auch tatsächlich und notfalls durch Zwangsmaßnahmen realisiert werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung, der rechtlichen Feststellung ihrer Forderung vor Gericht und auch bei der späteren Vollstreckung ihrer Forderungen durch Zwangsmaßnahmen (Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Pfändung der Konten, Lohn- Gehaltspfändungen oder der Zwangsversteigerung von Immobilien).
Auch wenn Sie schon einen Titel (Urteil oder Ähnliches) erstritten haben, helfen wir Ihnen gerne nun auch an ihr Geld zu kommen.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Herr Rechtsanwalt Schneckener vertritt Sie gern und kompetent in unserer Zweigstelle in Berlin Marzahn-Hellersdorf und den angrenzenden Bezirken Lichtenberg, Hohenschönhausen, Weißensee, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Lichtenberg, Treptow und Köpenick und dem Berliner Umland.
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