Wurde über das Vermögen Ihres Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder steht dieses unmittelbar bevor? Sind wegen erheblicher Zahlungsschwierigkeiten bereits keine Löhne mehr gezahlt worden?
In diesem Fall können wir Sie umfassend und kompetent beraten und vertreten. Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht und verfügt über weitreichende
Kenntnisse aus beiden Rechtsgebieten, die Ihre optimale Vertretung in dieser Situation sicherstellen.
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers kommt es nahezu in allen Fällen zu Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung der Löhne und Gehälter sowie zum Ausspruch von Kündigungen. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte
vollständig durchzusetzen und keine Forderungen zu vergessen. Wegen Ihrer Rechte gegen Dritte, insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, beraten wir Sie damit Ihnen keine Ansprüche verloren
gehen oder unberechtigt gekürzt werden.
Auch in einem Insolvenzverfahren sind Kündigungen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Auch ein Insolvenzverwalter hat sich grundsätzlich an alle Vorschriften des Arbeitsrechts zu
halten. Es gibt jedoch Sonderregelungen, die zu Gunsten des Insolvenzverwalters insbesondere längere Kündigungsfristen auf maximal drei Monate zum Monatsende abkürzen.
Sofern Ihnen eine Kündigung zugeht, prüfen wir gerne nach Ihren Angaben, ob das Arbeitsverhältnis ggf. auf einen Betriebsnachfolger übergegangen ist und aus diesem Grund oder anderen Gründen die
ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, tritt diese auch im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers ein und übernimmt die Kosten der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Markus Schneckener
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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