Sie haben eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie schnell reagieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Andernfalls verlieren Sie die Möglichkeit gegen die Kündigung vorzugehen.
Lassen Sie sich schnell und kompetent durch uns beraten. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie gerne.
Neben der eigentlichen Kündigung sind oft auch noch weitere Ansprüche zu beachten, z.B. die Zahlung von Lohn, Urlaubsabgeltung oder die Herausgabe von Arbeitspapieren, insbesondere Zeugnissen,
Lohnabrechnungen und Arbeitsbescheinigungen.
Im Arbeitsrecht sind oft Verfallfristen zu beachten. Wir raten Ihnen daher, sich frühestmöglich umfassend Rat einzuholen, damit genügend Handlungsspielraum bleibt und sämtliche Ansprüche
vollständig erhalten bleiben.
Nach Erhalt einer Kündigung, geht es nicht immer um den Erhalt des Arbeitsplatzes. Oft geht es um die Frage, zu welchen Konditionen, insbesondere die Zahlung einer Abfindung, das
Arbeitsverhältnis beendet wird. Hierbei können wir Sie durch unsere jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und durch geschickte Verhandlungstaktik versiert vertreten und hierdurch eine
bestmögliche Abfindung für Sie verhandeln.
Markus Schneckener
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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