Wem ist das noch nicht passiert? Ein Bußgeldbescheid flattert ins Haus. Meist geht es um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder ähnliches. Was nun? Wichtig ist es, den Bescheid dann nicht erst einmal liegen zu lassen. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Diese Frist kann nicht verlängert werden! Rufen Sie an und kommen Sie vorbei oder schicken uns die relevanten Unterlagen, dass die ersten notwendigen Schritte schnellstmöglich und fristwahrend eingeleitet werden können.
Sodann muss erst einmal geprüft werden, welcher Vorwurf Ihnen konkret gemacht wird und was sich aus der Akte ergibt. Akteneinsicht erhält nur der Anwalt. In fast allen Fällen sollten Sie ohne Einsicht in die Akte und anwaltliche Beratung keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Um bewerten zu können, welche Folgen der gegen Sie erhobene Vorwurf für Sie haben kann, sollte in den meisten Fällen auch eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt erfolgen.
Herr Rechtsanwalt Schneckener vertritt Sie gern und kompetent in unserer Zweigstelle in Berlin Marzahn-Hellersdorf und den angrenzenden Bezirken Lichtenberg, Hohenschönhausen, Weißensee, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Lichtenberg, Treptow und Köpenick und dem Berliner Umland. Er nimmt Ihnen die Arbeit mit der gegnerischen Versicherung ab und verteidigt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Blumberger Damm 130
12685 Berlin
Telefon 030 91604-100
Fax 030 91604-101
Breslauer Straße 28
32339 Espelkamp
Telefon 05772 5772
Fax 05772 9780968