Sie haben eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung betragt und eine Ablehnung erhalten? Oder haben Sie einen Arbeitsunfall erlitten und Ihre Berufsgenossenschaft erkennt den Unfall als solchen nicht an oder gewährt Ihnen nur für einen kurzen Zeitraum die gewünschten Leistungen?
Streben Sie einen Schwerbehindertenstatus an und das Versorgungsamt lehnt dies ab?
In all diesen Fällen können wir Sie versiert und fundiert beraten und vertreten.
Achten Sie auf folgende Fristen:
Wenn Sie einen Antrag stellen, hat die Behörde grundsätzlich 6 Monate Zeit, um darüber zu entscheiden. Haben Sie nach 5 Monaten immer noch keinen Bescheid erhalten, sollten Sie das Amt noch einmal auffordern, bald eine Entscheidung zu treffen und ihr eine Frist von 4 Wochen zu setzen.
Erhalten Sie auch dann keine abschließende Entscheidung, kann die Behörde durch eine sogenannte Untätigkeitsklage zur Bescheidung gezwungen werden.
Erhalten Sie einen Bescheid der Behörde, mit der Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch erheben.
Wenn Sie bereits Widerspruch gegen einen Bescheid erhoben haben, hat die Behörde sogar grundsätzlich nur 3 Monate Zeit. Auch in diesem Fall können Sie der Untätigkeit der Gegenseite mit einer Klage begegnen. Gerne beraten wir Sie über alle Einzelheiten.
Gegen einen Widerspruchsbescheid müssen Sie binnen eines Monats Klage erheben.
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